Grundpflege
Der Begriff „Grundpflege“umfasst alle Hilfestellungen, die im Bereich der Ernährung, Körperpflege Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung im Zusammenhang stehen.
Als Vertragspartner aller gesetzlichen Pflegekassen, erbringen wir die Grundpflege in Form von Leistungskomplexen. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedenen Leistungsinhalte zugeordnet.
Folgende Pflegeleistungen können z.B. in der Grundpflege erbracht werden:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, An- und Auskleiden
- Ausscheidung: Darm- und Blasenentleerung, Überwachung der Ausscheidung
- Mobilität: Aufstehen, Zubettgehen, Sitz-, Geh-und Stehübungen, Treppensteigen,…
- Ernährung: Mundgerechte Vorbereiten der Nahrung, Verabreichung der Nahrung
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Reinigen der Wohnung (Patientenbereich), Spülen, Versorgung der Wäsche
Die Abrechnung der Grundpflege erfolgt direkt mit dem Vertragspartner der Pflegekassen- und oder Sozialhilfeträger. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person in einer Pflegestufe eingruppiert ist.
Sollten die Leistungen den Betrag der jeweiligen Pflegestufe überschreiten, erhalten Sie eine Rechnung über den Differenzbetrag.
Gerne sind wir Ihnen bei allen Formalitäten behilflich!