Menü Schließen

Der Begriff „Grundpflege“ umfasst alle Hilfestellungen, die im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung in Zusammenhang stehen.

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Pflegekassen erbringen wir die Grundpflege in Form von Leistungskomplexen. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedenen Leistungsinhalte zugeordnet.

Folgende Leistungen können z.B. über die Pflegeversicherung erbracht werden:

  • Ganzwaschung: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Hautpflege, Nagelpflege, An- und Auskleiden
  • Ausscheidungen: Unterstützung bei den Toilettengänge, Katheterpflege (Wechseln von Urinbeuteln), Stomaversorgung bei Anus praeter und/oder Urostoma (künstlicher Darmausgang oder Blasenausgang), Empfehlung bei Inkontinenzversorgung
  • Lagern/Betten: Körper- und situationsgerechtes Lagern unter Einsatz von Lagerungshilfen,
  • Mobilisation: Aufstehen, Zubettgehen, Sitz-, Geh- und Stehübungen, Treppensteigen,…
  • Ernährung: Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränke, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Aufräumen und/oder Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung, Einkaufen, Zubereitung von warmen Speißen, Waschen und Pflegen der Kleidung,
  • Pflegerische Betreuung: Begleitung, Unterstützung und Beaufsichtigung im Alltag

Die zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen eines individuellen Pflegevertrages mit den Patienten oder Angehörigen besprochen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Die Vorraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Leistungen, die den gesetzlich Pflegesatz überschreiten, werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise für die einzelnen Leistungen können jederzeit angefordert werden.

Private Versicherte erhalten eine Gesamtrechnung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!