Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI
zusätzliche, entlastende Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI – 125 € monatlich
Diese Betreuungsleistungen dienen der Entlastung der Pflegeperson. Da diese Summe eine sog. Erstattungsleistung ist, wird sie dem Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt, sondern steht für entlastende Hilfen eines Pflegedienstes oder eines Unternehmens der haushaltsnahen Dienstleistung zur Verfügung.
Wurde bzw. wird die Summe zeitweilig nicht genutzt, summiert sie sich Monat für Monat auf einem virtuellen Konto bei der Pflegekasse und kann im Bedarfsfall auch gebündelt abgerufen werden.
Nicht genutzte Gelder aus diesem Bereich werden automatisch bis zum 30. Juni der Folgejahres gesammelt und übertragen und stehen somit auch über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung.
Üblicherweise wird der Pflegedienst unter Verwendung einer Abtretungserklärung die durch den Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen zusätzlichen, entlastenden Betreuungsleistungen mit der jeweiligen Pflegekasse abrechnen.
Für Pflegebedürftige gestaltet sich der Alltag oft einsam, da die Menschen in ihrem Umfeld weiter ihrem Leben nachgehen, während sie selbst dazu nicht mehr die Möglichkeit haben. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen dabei zu helfen, sich weiterhin in die Gesellschaft zu integrieren. Aus diesem Grund bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen an, die genau das zum Ziel haben.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können von jedem Menschen in Anspruch genommen werden, der unter §45b des SGB XI fällt. Der Paragraph gilt für alle Menschen ab Pflegestufe 0, auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Er gestattet neben der Einzelbetreuung auch eine Gruppenbetreuung und verschiedene andere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Durch die Betreuung können die Menschen mehr am Gesellschaftsleben teilhaben, was sich vor allem aus den Spaziergängen ergibt. Es kommt auch ein bisschen mehr Tagesstruktur in den Alltag und soziale Kontakte mehren sich. Außerdem bedeutet es auch einiges an Wertschätzung, die dem betreuten Menschen entgegen gebracht wird – man verbringt Zeit mit ihm, achtet auf seine Bedürfnisse, seine Interessen und verschönt ihm einfach seinen Tag. Das ist die Chance, die sich mit der Betreuung bietet.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiterin an, oder melden sich telefonisch bei uns im Büro unter der Rufnummer 0 22 62 / 7 17 09 61
Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen durch unseren Pflegedienst!
Beaufsichtigung insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störungen des Tages-/ Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereiches oder Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen.
Stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Training von Alltagskompetenzen und Tagesstrukturierende Maßnahmen wie z.B. Essen zubereiten, Frühstück und Abendbrottisch decken, Pflegen der Zimmerpflanzen ect.
- Förderung der Kommunikation, Bewegungsübungen zur Förderung der Mobilität
- Zeitung oder aus einem Buch vorlesen,
- Musik hören
- Gespräche führen
- Bilder malen
- Sinnesübungen
- Gedächtnistraining
- Spiele ect.
Stundenweise Einzelbetreuung Außerhalb der Häuslichkeit
- Begleitung zum Arzt, Frisör, Fußpflege o.ä.
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Begleitung zum Einkaufen
- Spaziergänge
Bei Fragen und bei der Beantragung der Betreuungsleistungen sind wir gerne behilflich!
Bitte beachten Sie:
Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) beinhalten, sind im Zusammenhang mit den Zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!