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Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine Anpassung
aller Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 beschlossen. Die Leistungsbeträge nach
dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) steigen jeweils um 4,5 Prozent.

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist in Kraft getreten und bringt einige Änderungen bzgl. der Leistungsansprüche Pflegebedürftiger gegenüber der Pflegekasse mit sich.

Die Verbesserung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de
 PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung ambulant*332 €573 €765 €947 €
Sachleistung ambulant*761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)125 €125 €125 €125 €125 €

* Pflegebedürftige in PG 1 erhalten u. a. Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes.