Menü Schließen

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist in Kraft getreten und bringt einige Änderungen bzgl. der Leistungsansprüche Pflegebedürftiger gegenüber der Pflegekasse mit sich.

Die Verbesserung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de
 PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung ambulant*332 €573 €765 €947 €
Sachleistung ambulant*761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)125 €125 €125 €125 €125 €

* Pflegebedürftige in PG 1 erhalten u. a. Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes.