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Betreuungsleistungen

zusätzliche, entlastende Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI – 125 € monatlich

Entlastende Betreuungsleistungen sind zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

  1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  2. Leistungen der Kurzzeitpflege,
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste
  4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45a.

Da diese Summe eine sog. Erstattungsleistung ist, wird sie dem Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt, sondern steht für entlastende Hilfen eines Pflegedienstes oder eines Unternehmens der haushaltsnahen Dienstleistung zur Verfügung.
Wurde bzw. wird die Summe zeitweilig nicht genutzt, summiert sie sich Monat für Monat auf einem virtuellen Konto bei der Pflegekasse und kann im Bedarfsfall auch gebündelt abgerufen werden.
Nicht genutzte Gelder aus diesem Bereich werden automatisch bis zum 30. Juni der Folgejahres gesammelt und übertragen und stehen somit auch über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können von jedem Pflegebedürftigen die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ergänzt in Anspruch genommen werden, der unter §45b des SGB XI fällt. Der Paragraph gilt für alle Menschen ab Pflegegrad 1, auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.

Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen durch unseren Pflegedienst!

  • Beaufsichtigung insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störungen des Tages-/ Nachtrhythmus, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereiches oder Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen.
  • Training von Alltagskompetenzen und Tagesstrukturierende Maßnahmen wie z.B. Essen zubereiten, Frühstück und Abendbrottisch decken, Pflegen der Zimmerpflanzen ect.
  • Unterstützung im Haushalt
  • Förderung der Kommunikation, Bewegungsübungen zur Förderung der Mobilität
  • Stundenweise Einzelbetreuung Außerhalb der Häuslichkeit

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiterin an, oder melden sich telefonisch bei uns im Büro unter der Rufnummer   0 22 62 / 7 17 09 61

Bitte beachten Sie:
Leistungen, die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) beinhalten, sind im Zusammenhang mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!