Behandlungspflege
Der Begriff „Behandlungspflege“bedeutet eine Versorgung, die von Ihrem Haus- oder Facharzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet wird. Die Behandlungspflege wird verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen, zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung sicher zu stellen.
Leistungen der Krankenkassen sind z.B.
- Medikamente vorbereiten und / oder verabreichen
- Verabreichung von Injektion (z.B. Insulin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbände
- Kontrolle von Blutdruck, Puls und Blutzucker
- Katheterisierung und weitere Maßnahmen u.v.m.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege wird zur Bearbeitung bei der Krankenkasse eingereicht, nach Genehmigung durch die Krankenkasse, kann die verordnete Behandlung durchgeführt werden.
Wenn Sie nicht von den Rezeptgebühren befreit sind, müssen Sie eine Eigenbeteiligung für die ersten 28 Tage in einem Kalenderjahr von 10 % übernehmen. Die Eigenbeteiligung stellt Ihnen ihre Krankenkasse in Rechnung.
Gerne sind wir Ihnen bei allen Formalitäten behilflich!