Abrechnung
Die zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen eines individuellen Pflegevertrages mit den Klienten geregelt. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, bei vorhandener Einstufung, direkt mit der jeweiligen Pflegekasse.
Die erbrachten Leistungen werden jeweils im Folgemonat mit den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.
Leistungen, die den gesetzlich geregelten Zuschuss überschreiten, werden dem Klienten direkt in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise für die einzelnen Leistungen können jederzeit angefordert werden.
Privat Versicherte erhalten eine Gesamtrechnung und rechnen direkt mit ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse ab.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!